Das Vorhaben muss sich in einem der folgenden Spezialisierungsfelder der RIS3-Strategie bewegen:
Quelle: Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen, Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk; Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungenfür niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen (16.09.2016); Stand 2018
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz aller Sorgfalt, die bei der Erstellung angewandt wurde, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit aller Informationen und Daten geben. Inhalte dieser Webseite können von der jeweiligen Richtlinie eines Förderprogramms abweichen. Es gilt die Richtlinie des jeweiligen Förderprogramms.
Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel haben.
Gefördert werden:
Das Fördervolumen beträgt bis zu 500.000,– € (in Ausnahmefällen bis zu 1 Mio. €)
Experimentelle Entwicklung | Industrielle Entwicklung | |||
---|---|---|---|---|
Einzelprojekt | Kooperationsprojekt | Einzelprojekt | Kooperationsprojekt | |
Kleine Unternehmen | 45% | 60% | 70% | 80% |
Mittlere Unternehmen | 35% | 50% | 60% | 75% |
Große Unternehmen | 25% | 40% | 50% | 65% |
Das Projekt darf vor Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.
Quelle: FÖRDERRICHTLINIE PROGRAMM FÜR INNOVATION; Hamburgische Investitions- und Förderbank; Gültig ab 01. Dezember 2015
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Förderung von innovativen, bzw. technologieorientiert Produkten, Dienstleistungen und Verfahren. Gefördert werden Start-Ups und junge Unternehmen (weniger als zwei Jahre am Markt).
Antragsberechtigt für InnoRampUp sind:
Das Vorhaben darf vor Beantragung noch nicht begonnen worden sein.
Quelle: INNORAMPUP; Förderrichtlinie für junge innovative Unternehmen und Existenzgründungen; Hamburgische Investitions- und Förderbank; Gültig ab 01. Juli 2014; Stand 2017
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