Überblick
- Fördergeber: Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen.
- Das Förderinstrument ist auf KMU und Handwerksunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen ausgelegt.
Was wird gefördert
- Einzelvorhaben.
- Förderung von Innovationsvorhaben, bei denen mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden sollen, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen.
- Förderung von der Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind Ausgaben für Anmeldung und Validierung von Patenten und gewerbliche Schutzrechte sowie Maßnahmen zur Markteinführung, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben entstehen.
Das Vorhaben muss sich in einem der folgenden Spezialisierungsfelder der RIS3-Strategie bewegen:
- Mobilitätswirtschaft
- Gesundheits-und Sozialwirtschaft
- Energiewirtschaft
- Land- und Ernährungswirtschaft
- Digitale-und Kreativwirtschaft
- Neue Materialen und Produktionstechnik
- Maritime Wirtschaft
Wer wird gefördert?
- KMU und Handwerksunternehmen (i.S.d. Handwerksordnung) mit Sitz in Niedersachsen der gewerblichen Wirtschaft.
Wie wird gefördert?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Bedingungen
- Zuschuss bis zu 35% bzw. maximal 100.000 Euro.
- Förderfähig sind: Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. externe Berater, Dienstleitungen etc.), anteilige Investitionsausgaben (z.B. Instrumente und Ausrüstung gemäß ihrer Nutzungsdauer im Vorhaben) und sonstige Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Material, Reisekosten etc.).
- Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben jeweils nicht über 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Für Maßnahmen zur Markteinführung maximal 50.000 Euro als förderfähige Ausgaben.
- Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Finanzierungshilfen anderer öffentlicher Mittel aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen oder aus anderen Mitteln der EU für denselben Zweck ist ausgeschlossen.
- Soweit GRW-Mittel eingesetzt werden, finden die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens Anwendung.
- Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
Quelle: Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen, Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk; Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungenfür niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen (16.09.2016); Stand 2018
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