InnoRampUp der Investsitions- und Förderbank Hamburg
Förderung von innovativen, bzw. technologieorientiert Produkten, Dienstleistungen und Verfahren. Gefördert werden Start-Ups und junge Unternehmen (weniger als zwei Jahre am Markt).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für InnoRampUp sind:
- Natürliche Personen und Unternehmen in Hamburg,
- die weniger als 2 Jahre bestehen,
- den Sitz des Unternehmens in Hamburg haben,
- die Kriterien für ein kleines Unternehmen erfüllen:
- –> weniger als 50 Personen und
- –> Jahresumsatz oder Bilanzsumme < 10 Mio. €.
Wie wird gefördert?
- Nicht rückzahlbare Zuschuss von bis zu 150.000 Euro.
- Je nach Zuschuss erfolgt die Auszahlung in 1 bis 3 Tranchen.
- Nach jeder Auszahlung wird der Projektstatus auf Erfolg evaluiert.
Was wird gefördert:
- Eigenleistung (vor Gründung)
- Personalkosten (nach Gründung)
- Materialkosten, Investitionskosten/Abschreibungen
- Qualifikation/Weiterbildung
- Marketing
- Beratungskosten, Kosten für Auftragsforschung und IT-Entwicklung
- Patente
- Reisekosten
- Raumkosten/Infrastruktur
Das Vorhaben darf vor Beantragung noch nicht begonnen worden sein.
Quelle: INNORAMPUP; Förderrichtlinie für junge innovative Unternehmen und Existenzgründungen; Hamburgische Investitions- und Förderbank; Gültig ab 01. Juli 2014; Stand 2017
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