ZIM im Überblick
Das ZIM-Programm ist wieder geöffnet. Folgende Reglung ist laut BMWK zu beachten:
- Für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, ist erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung möglich. Diese Maßnahme gilt rückwirkend.
- Zukünftig wird die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen streng eingeschränkt, um zu hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben langfristig zu erhalten.
(Quelle: https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Meldungen/2022/3/2022-08-03-start-meldung-zim.html)
Förderprogramm | ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand |
Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) |
Inhalt der Förderung | Branchenoffene Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen, die den Stand der Technik übertreffen |
Gegenstand der Förderung | Durchführbarkeitsstudien
Einzelbetriebliche Projekte in Unternehmen (EP) FuE-Kooperationsprojekte mit mind. zwei Unternehmen, bzw. zwischen mind. einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung (KOOP) Dienst- und Beratungsleistungen zur Markteinführung der Innovationen |
Art der Förderung | Nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Förderhöhe | EP: je nach Unternehmensgröße 25 % bis 45 % von max. 550 T€
KOOP: je nach Unternehmensgröße 30 % bis 55 % von max. 450 T€ Nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen: bis 100 % von max. 220 T€ Bei Kooperationsprojekten mit ausländischen Partnerunternehmen kann der Fördersatz, abhängig von der Unternehmensgröße, um 5 % bis 10 % gesteigert werden |
Voraussetzungen | KMU | 7 bis max. 499 MA | Bei KOOP gibt es eine Ausnahmeregelung für Unternehmen bis 999 MA Bilanzsumme < 43 Mio. € Umsatz < 50 Mio. € |
Zielsetzung | Steigerung des Unternehmenswachstums, Schaffung neuer Arbeitsplätze, marktorientierte Forschung und Entwicklung |
Zuwendungsfähige Kosten | Förderfähig sind alle Personalkosten während der Entwicklungsphase |
Bezugsgrößen für die Zuwendung | Bruttogehalt der beteiligten Personen im FuE-Projekt
Kosten für projektbezogene Dritte FuE-Aufträge an wissenschaftlich qualifizierte Dritte |
Laufzeit | Die Projektlaufzeit sollte zwischen 2-3 Jahren liegen |
Förderquote für Einzel- und Kooperationsprojekte
Unternehmensgröße | Einzelprojekte (EP) | Kooperationsprojekte (KOOP) | Kooperationsprojekte ( KOOP) mit ausländischen Partnern | |
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Zeile 1 | Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen | 45 % | 55 % | 60 % |
Zeile 2 | Kleine junge Unternehmen | 45 % | 50 % | 60 % |
Zeile 3 | Kleine Unternehmen | 40 % | 45 % | 55 % |
Zeile 4 | Mittlere Unternehmen | 35 % | 40 % | 50 % |
Zeile 5 | Weitere mittlere Unternehmen mit max. 499 MA | 25 % | 30 % | 40 % |
Zeile 6 | Weitere mittlere Unternehmen mit max. 999 MA, die mit mindestens einem KMU gemäß Zeile 1 bis 4 kooperieren, dessen FuE-Projekt gefördert wird. | keine Förderung | 30 % | 40 % |
Zusätzliche Förderung einer Durchführbarkeitsstudie
Im Rahmen eines geplanten ZIM-FuE-Projekts können junge Unternehmen, Kleinstunternehmen oder Erstbewilligungsempfänger die Förderung einer Durchführbarkeitsstudie beantragen. Förderfähig sind:
– Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests, die zur Bewertung und Analyse des Potenzials und der Erfolgsaussichten des geplanten FuE-Projektes beitragen |
– Die Untersuchung des Stands von Wissenschaft, Forschung, Technik und einer summarischen Prüfung von Schutzrechten in dem betreffenden Themenfeld |
– Die Identifizierung der im Rahmen des geplanten Projektes notwendigen FuE-Arbeiten |
– Die Ermittlung der notwendigen wissenschaftlich-technischen Ressourcen sowie hierauf aufbauend ggf. die Ermittlung erforderlicher Kooperationspartner oder Auftragnehmer |
– Analyse / Auslotung des Marktpotenzials |
Förderquote für eine Durchführbarkeitsstudie | je nach Unternehmensgröße zwischen 50% und 70 % |
Max. zuwendungsfähige Kosten | für EP max. 100 T€
für KOOP max. 200 T€ (Gesamtstudie) |
Zusätzliche Förderung zur Markteinführung
Anschließend oder begleitend zum FuE-Projekt kann die Förderung innovationsunterstützender Dienst- und Beratungsleistungen (DL) beantragt werden, um eine schnelle wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse zu ermöglichen.
Förderquote für DL-Leistungen | bis zu 50 % |
Max. Zuschuss | 30 T€. |
Unternehmensgröße | bis max. 250 MA |
Dazu zählen folgende Leistungen:
– Innovationsberatungsdienste: Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie
Anwendung von Normen und Vorschriften in denen diese verankert sind
– Innovationsunterstützende Dienstleistungen: Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
– Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung jeweils ausschließlich bezüglich des bewilligten FuE-Projektes. Die Förderung dieser Leistungen stellt für die begünstigten Unternehmen eine Beihilfe nach den Vorschriften der EU dar, die im Rahmen des „De-minimis“-Verfahrens abgewickelt wird.
Quelle: Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 20. April 2020, Richtlinientext vor Veröffentlichung im Bundesanzeiger, Stand Januar 2020.
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