Forschungszulage
Forschungszulage im Überblick
Die Forschungszulage richtet sich im Wesentlichen an alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und Forschung und Entwicklung betreiben wollen. Die Beantragung kann unabhängig von der Unternehmensgröße, der Gewinnsituation oder der Branche erfolgen. Mit der Förderung werden die Personalkosten des FuE-Projektes um 25 Prozent erstattet, maximal können pro Wirtschaftsjahr 1 Millionen Euro Förderung erreicht werden. Die Forschungszulage ist insbesondere für Unternehmen interessant, die nicht mehr den Kriterien eines KMU entsprechen.
Förderprogramm | Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz FzUlG) (Erlassen 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763), ab 1. Januar 2020 in Kraft, letzte Änderung Art. 5 d.G. vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2931) |
Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung |
Inhalt der Förderung | Branchenoffene Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen, die den Stand der Technik übertreffen |
Wie wird gefördert | 25% der FuE-Personalkosten, 15% bei FuE-Forschungsaufträgen an Dritte |
Förderungsart | Direkte Förderung |
Förderungshöhe | Pro Unternehmen max. 1 Million Euro, Obergrenze gilt auch für Unternehmensverbund |
Angezielte Unternehmen |
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Projektlaufzeit | Einreichung jedes Jahr möglich, das Programm ist bis zum 30.06.2026 genehmigt |
Einreichung |
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Florian Rosenkranz – FMT Consulting ist auf die Fördermitteleinwerbung für Innovationen im KMU-Umfeld spezialisiert und bietet darüber hinaus Leistungen in den Bereichen technische Projektierung, Business Development und Online Marketing an.
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