Unternehmen, die eine Förderung anstreben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial zur erfolgreichen Durchführung eines Projekts und zur Umsetzung der Ergebnisse muss vorhanden sein (qualifiziertes technisches Personal, Neueinstellungen mit notwendigen technologischen Know-how oder vertraglich geregelte zeitweilige Personalaufnahmen während der FuE-Phase).
- Je nach Förderprogramm muss das Unternehmen seine Gründungsphase abgeschlossen haben. So ist z.B. ZIM auf Unternehmen ausgerichtet, die bereits am Markt etabliert sind.
- Ist ein Eigenanteil erforderlich, muss dieser selbständig finanziert werden.
- Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten (Insolvenz oder drohende Insolvenz) sind von einer Förderung ausgeschlossen. Der Projektträger führt grundsätzlich eine Bonitätsprüfung durch.
- Ein geordnetes Rechnungswesen muss geführt werden. Die Projektträgerschaft kann stichpunktartige Kontrollen durchführen.
- Der Antragsteller muss trotz des FuE-Projekts in der Lage sein den weiteren Geschäftsablauf des Unternehmens reibungslos zu gewährleisten (dies betrifft auch die Geschäftsführung). Für Start-ups können, je nach Förderprogramm, gesonderte Regelungen gelten (Aufbau eines Geschäftsmodells).