Hinweis: Das aktuelle ZIM-Programm wird am 31. Dezember 2019 auslaufen. Eine Neuaufsetzung von ZIM in 2020 ist sehr wahrscheinlich, da dies im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert worden ist.
Förderprogramm | ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand |
Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
Inhalt der Förderung | Branchenoffene Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen, die den Stand der Technik übertreffen |
Gegenstand der Förderung | Einzelbetriebliche Projekte in Unternehmen
FuE-Kooperationsprojekte mit mind. zwei Unternehmen, bzw. zwischen mind. einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung Dienst- und Beratungsleistungen zur Markteinführung der Innovationen |
Art der Förderung | Nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Förderhöhe | 35 bis 50 % von max. 380 T€
Bei Kooperationsprojekten mit ausländischen Partnerunternehmen kann der Fördersatz um 5% gesteigert werden |
Voraussetzungen | KMU | 7 bis max. 499 MA Bilanzsumme < 43 Mio. € Umsatz < 50 Mio. € |
Zielsetzung | Steigerung des Unternehmenswachstums, Schaffung neuer Arbeitsplätze, marktorientierte Forschung und Entwicklung |
Zuwendungsfähige Kosten | Förderfähig sind alle Personalkosten während der Entwicklungsphase |
Bezugsgrößen für die Zuwendung | Bruttogehalt der beteiligten Personen im FuE-Projekt
Kosten für projektbezogene Dritte FuE-Aufträge an wissenschaftlich qualifizierte Dritte |
Laufzeit | Die Projektlaufzeit sollte zwischen 2-3 Jahren liegen |
Anschließend oder begleitend zum FuE-Projekt kann die Förderung innovationsunterstützender Dienst- und Beratungsleistungen (DL) beantragt werden, um eine schnelle wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse zu ermöglichen.
Förderquote für DL-Leistungen | bis zu 50 % |
Max. Zuschuss | 25 T€. |
Unternehmensgröße | bis max. 250 MA |
Quelle: Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 15. April 2015, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 5. Mai 2015, B1; Informationen des BMWi, Stand November 2015.
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